Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, ob die Akteneinsicht (Zustellung der Tonbänder zur Hauptverhandlung vor der Erstinstanz) in einem arbeitsrechtlichen Verfahren betreffend die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses zurecht verweigert worden war.
Sind die Akten eines verstorbenen Versicherten besonders zu schützen und ist das Akteneinsichtsgesuch der hinterlassenen Lebenspartnerin daher abzuweisen?
Informationen zur psychischen und physischen Gesundheit eines Bewerbers im Personaldossier fallen unter den Begriff des Privatlebens im Sinne von Art. 8 EMRK.