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Sexuelle Konnotation

Sexuelle Belästigung im Arbeitsverhältnis

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Das Bundesgericht stellte im vorliegenden Urteil fest, dass die Vorinstanz die Arbeitgeberin zu Recht zu einer Entschädigung aufgrund der Verletzung von Fürsorgepflichten nach Art. 328 OR im Zusammenhang mit Art. 3 GlG verpflichtet und dabei die Verfahrensgrundsätze nicht verletzt hat. Es spiele keine Rolle, dass die gesendeten Nachrichten keine sexuelle Konnotation aufweisen, wenn der Kontext, in dem der Austausch stattgefunden hat, ausreichend aussagekräftig ist.
iusNet AR-SVR 11.10.2019