Rechtliche Qualifizierung des Vertrages bei (teilweiser) wirtschaftlicher Identität zwischen der Aktiengesellschaft und der Geschäftsleitung (CEO)
Rechtliche Qualifizierung des Vertrages bei (teilweiser) wirtschaftlicher Identität zwischen der Aktiengesellschaft und der Geschäftsleitung (CEO)
Rechtliche Qualifizierung des Vertrages bei (teilweiser) wirtschaftlicher Identität zwischen der Aktiengesellschaft und der Geschäftsleitung (CEO)
Das Bundesgericht stellt fest, dass der Vertrag zwischen einer juristischen Person, vorliegend einer Aktiengesellschaft, und der Geschäftsleitung als Arbeitsvertrag zu qualifizieren ist, wenn die leitende Person (CEO) sich in einem Subordinationsverhältnis befindet und bezüglich der Ausübung ihrer Tätigkeiten in erster Linie den Anweisungen, z.B. des Verwaltungsrates, unterliegt.
Eine wirtschaftliche Identität zwischen der juristischen und der leitenden Person schliesst das Vorliegen eines Subordinationsverhältnisses aus. Der Beschwerdeführer war Gesellschafter (Aktionär zuerst zu 50 % dann zu 40 %) und sowohl an der Entscheidung zu seiner Ernennung als Geschäftsleiter sowie auch an der Festlegung seiner Vergütung beteiligt. Aufgrund seines Status konnte er auch nicht ohne seine eigene Zustimmung aus der Leitungsfunktion entlassen werden. Es stand ihm frei, seine Arbeitszeiten festzulegen und zu gestalten sowie seine Ferien und Geschäftsreisen zu planen. Zudem konnte der Beschwerdeführer den Arbeitsplatz frei wählen und musste nicht an einem bestimmten Ort arbeiten. Für das Gericht war schliesslich auch nicht erwiesen, dass der Beschwerdeführer während der Wahrnehmung...
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