iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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wirtschaftliche Identität

Rechtliche Qualifizierung des Vertrages bei (teilweiser) wirtschaftlicher Identität zwischen der Aktiengesellschaft und der Geschäftsleitung (CEO)

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Das Bundesgericht stellt fest, dass eine juristische Person, vorliegend eine Aktiengesellschaft, mit den Verwaltungsräten durch ein Auftragsverhältnis oder einen dem Auftrag analog anzusehenden Vertrag sui generis gebunden ist. Der Vertrag mit der Geschäftsleitung (CEO) hingegen sei grundsätzlich als Arbeitsvertrag zu qualifizieren. Jedenfalls sei hierbei das Kriterium der Subordination entscheidend, welches v.a. aufgrund des Status als Gesellschafter vorliegend verneint wurde.
iusNet AR-SVR 07.06.2019