Ein Maler, der im Stundenlohn angestellt war, machte geltend, dass er jeden Tag 30 min mehr gearbeitet hätte, als rapportiert und verlangte deshalb Lohnnachzahlungen. Der Arbeitgeber hingegen stellte sich auf den Standpunkt, dass diese 30 min die Fahrt zum Arbeitsplatz beanspruchten und deshalb nicht vergütete werden müssten.