Auslegung von Vertragsklauseln
Auslegung von Vertragsklauseln
Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Auslegung von Vertragsklauseln
Als Indizien in diesem Sinne gelten nicht nur der Inhalt der – schriftlichen oder mündlichen – Willenserklärungen, sondern auch der Gesamtzusammenhang, d. h. alle Umstände, die den Willen der Parteien widerspiegeln oder Umstände, die den tatsächlichen Willen der Parteien erkennen lassen, seien es Erklärungen aus der Zeit vor dem Vertrag oder aus dem Vertrag selbst (E. 4.1.1) Wenn der Richter den tatsächlichen und gemeinsamen Willen der Parteien nicht feststellen kann, muss er auf die Auslegung zurückgreifen d. h. er muss ihren objektiven Willen erforschen (E. 4.1.2). ...
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