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Arbeitsleistungen für eine Drittperson?

Arbeitsleistungen für eine Drittperson?

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Arbeitsleistungen für eine Drittperson?

Ein Arbeitnehmer verlangte verschiedene Forderung aus Arbeitsvertrag von seiner ehemaligen Arbeitgeberin bzw. der Beschwerdeführerin, namentlich Lohn, Ferien- und Überzeitentschädigung, Spesen, Kinderzulagen u.a. Die Beschwerdeführerin bestritt ihre Lohnzahlungspflicht mit der Begründung, der Beschwerdegegner habe seine Arbeitsleistung nicht für sie, sondern für Drittpersonen erbracht.

Der Arbeitnehmer machte geltend, dass er die Arbeiten für die andere Firma gemäss Weisungen des damaligen Geschäftsführers der Beschwerdeführerin ausgeführt habe. Dass die Leistungen des Beschwerdegegners Projekte einer anderen Gesellschaft betroffen haben sollen, bedeute nicht, dass die Weisungen ihres Geschäftsführers ihren Interessen widersprochen hätten. Dies wäre dann der Fall gewesen, wenn sie für die Leistungen des Beschwerdegegners keine angemessene Entschädigung erhalten hätte. Diesfalls hätte ihr Geschäftsführer zwar seine Vertretungsbefugnis überschritten, seine Vertretungsmacht wäre aber nur dann entfallen, wenn der Beschwerdegegner erkannt oder bei gebührender Sorgfalt hätte erkennen müssen, dass diese Weisungen den Interessen der Beschwerdeführerin zuwiderliefen (E. 4). Das...

iusNet AR-SVR 08.07.2024

 

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