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Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung eines Arbeitsvertrages

Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung eines Arbeitsvertrages

Rechtsprechung
Arbeitsgerichtsbarkeit

Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung eines Arbeitsvertrages

Die A. AG schloss mit dem B. Ende 2010 einen Agenturvertrag. Auf den 30. April 2014 wurde dieser Vertrag durch die A. AG gekündigt. B. war während der Vertragslauftzeit als Einzelunternehmer tätig. Nach der Kündigung waren sich die Parteien uneinig über die Art des Vertrages. Das Arbeitsgericht erachtete sich für unzuständig. Das Kantonsgericht erachtete es möglich, dass es sich um einen Arbeitsvertrag handelte (Sachverhalt).

Für das Bundesgericht war die Sache so klar wie für das Arbeitsgericht. Die Parteien bezeichneten den Vertrag als Agenturvertrag und erklärten Art. 418 ff. OR für anwendbar. Gemäss Vertrag hatte sich B. verpflichtet, als selbstständiger Auftragnehmer eine Generalagentur auf eigene Rechnung zu führen. Er war dann auch tatsächlich Inhaber einer Einzelfirma. Dafür trug er sich ins Handelsregister und in das Register der Aufsichtsbehörde ein. Ausserdem musste er eine Haftpflichtversicherung abschliessen, wofür er der Eintrag im letztgenannten Register notwendig war. Der Vertrag sah keine Probezeit und keine Ferien vor. Als Gerichtsstand legten die Parteien den Sitz der A. AG fest. Man müsse sich hier fragen: Wenn B. davon ausging, dass er...

iusNet AR-SVR 18.05.2023

 

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