Nur wenn die Änderung des Pflichtenhefts auf eine Gesetzsänderung zurückzuführen ist, wird die Rechtsstellung der Betroffenen tangiert und liegt eine anfechtbare Verfügung vor.
Wenn ein Lehrer zwei Schülerinnen in einen Nachtclub mitnimmt, eine Flasche Vodka bestellt und alle im selben Bett schlafen, wobei eine von ihnen betrunken war, rechtfertigt das die Entlassung des Lehrers.
Eine Kündigung ist missbräuchlich, wenn die Arbeitgeberin dem Arbeitnehmer ein pflichtwidriges Verhalten vorwirft, obwohl dieser Vorwurf unbegründet ist und die dazu führenden Rückschlüsse ohne ernstzunehmende Anhaltspunkte gezogen werden. Vorliegend war die Kündigung jedoch berechtigt.
Zur Beurteilung einer Lohneinreihung sind gestützt auf das kantonale Personalrecht nicht nur das Pflichtenheft nach Stellenbeschreibung, sondern auch die konkret übertragenen Aufgaben massgebend. Im Lichte von Art. 8 Abs. 1 BV ist ein Vergleich mit anderen Mitarbeitenden, aber auch eine Gesamtbetrachtung des Lohnsystems nötig.