Die Rechtmässigkeit der Kündigung während der Präventionszeit
Die Rechtmässigkeit der Kündigung während der Präventionszeit
Die Rechtmässigkeit der Kündigung während der Präventionszeit
Bei der rechtlichen Beurteilung der Rechtmässigkeit der Kündigung verwies das Bundesverwaltungsgericht auf die Ausführungsbestimmungen des gestützt auf Art. 38 Abs. 1 BPG (Bundespersonalgesetz vom 20. März 2000, SR 172.220.1) erlassenen Gesamtarbeitsvertrags (GAV) der SBB AG vom 9. Dezember 2014. Anhang 8 Ziff. 12 GAV sieht vor, dass die SBB bei mangelnder Tauglichkeit aufgrund einer psychologisch-diagnostischen Untersuchung das Arbeitsverhältnis auflösen darf, wenn keine andere zumutbare Lösung gefunden werden kann. Die Bestimmung sieht im zweiten Satz vor, dass Mitarbeiter vor der Kündigung des Arbeitsverhältnisses eine auf sechs Monate befristete Begleitung (Präventionszeit) durch das Arbeitsmarktcenter (AMC) erhalten. Der Zweck der Präventionszeit sei die Erhöhung der Chancen betroffener Personen, eine neue Stelle beim bisherigen oder bei einem neuen Arbeitgeber zu finden. Die Bestimmung müsse so ausgelegt werden, dass die sechsmonatige Begleitung durch das AMC erfolgen muss, bevor der Arbeitgeber die Kündigung ausspricht. Diese Präventionszeit sei als Sperrfrist i.S.v. Art. 336c OR zu qualifizieren. Vorliegend erfolgte die Kündigung während der (verlängerten)...
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