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Präventionszeit

Die Rechtmässigkeit der Kündigung während der Präventionszeit

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Das Bundesverwaltungsgericht stellt fest, dass die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) aufgrund der psychologischen Untauglichkeit des Arbeitnehmers während der (verlängerten) Präventionszeit unrechtmässig sei. Der (ordentlichen) Kündigung müsse die im Gesamtarbeitsvertrag vorgesehene sechsmonatige Begleitung durch das Arbeitsmarktcenter (AMC) der SBB vorangehen. Die Präventionszeit ist als Sperrfrist i.S.v. Art. 336c OR zu qualifizieren.
iusNet AR-SVR 12.06.2019