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Die Berufung auf den Grundlagenirrtum für Forderungen aus einer Aufhebungsvereinbarung

Die Berufung auf den Grundlagenirrtum für Forderungen aus einer Aufhebungsvereinbarung

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht

Die Berufung auf den Grundlagenirrtum für Forderungen aus einer Aufhebungsvereinbarung

Die Arbeitgeberin A., eine überkommunale Anstalt, löste das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer B. ordentlich auf Ende Dezember 2016 auf und schloss mit ihm eine Aufhebungsvereinbarung ab, in welcher sie sich verpflichtete, ihm «in Anbetracht des Alters und der Dienstjahre» eine einmalige Entschädigungszahlung von Fr. 75'000.- auszurichten. Drei Monate später verfügte die Arbeitgeberin den Widerruf und erklärte ihre Verpflichtung zur Zahlung der Entschädigung infolge Irrtums für unverbindlich. Grund dafür war der Vorwurf an B., eine grosse Menge schützenswerter bzw. unter das Geschäftsgeheimnis fallender Daten auf einen privaten USB-Stick kopiert und damit in schwerwiegender Weise gegen seine Treuepflichten verstossen zu haben.

Nachdem das Verwaltungsgericht die Verfügung aufhob, gelangte die Arbeitgeberin an das Bundesgericht mit einer Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten, welche abgelehnt wurde. Vor dem Bundesgericht war streitig, ob die Vorinstanz der A. die Berufung auf einen Willensmangel zu Recht versagte und damit die Forderung von B. aus der Aufhebungsvereinbarung schützte.

Das Bundesgericht schloss sich den Erwägungen der Vorinstanz an...

iusNet AR-SVR 07.06.2019

 

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