Im Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (Krankenversicherungsaufsichtsgesetz, KVAG) soll klar festgeschrieben werden, dass gesammelte Gesundheitsdaten keinen Rückschluss auf Versicherte zulassen. Der Ständerat hat Gesetzesänderungen im KVAG sowie im Krankenversicherungsgesetz (KVG) aufgrund der Parlamentarischen Initiative von Joachim Eder in der Herbstsession 2019 in der Schlussabstimmung einstimmig zugestimmt.