Das Bundesverwaltungsgericht wies darauf hin, dass die Übertragung von Verwaltungsaufgaben und die Verfügungsbefugnis von Organisationen ausserhalb der Bundesverwaltung einer gesetzlichen Grundlage bedürfen. In den Organisations- und Verfahrensbestimmungen der Aufsichtsbehörde des Bundes über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) fehlen Rechtsgrundlagen für die Auslagerung einer Disziplinaruntersuchung und von Verfügungsbefugnissen.