iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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antizipierte Beweiswürdigung

Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen fehlendem Vertrauensverhältnis

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Das Bundesgericht stellt fest, dass die Vorinstanz sich nicht mit allen vorgebrachten Einwänden auseinandersetzen muss. Der Verzicht auf die Abnahme der vom Arbeitnehmer angebotenen Beweise sei bundesrechtskonform, da bei einer Kündigung in der Probezeit die Unmöglichkeit, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen, als sachlicher Kündigungsgrund gilt. Dieser müsse nicht strikt nachgewiesen werden; sondern es reiche, wenn er aufgrund der Wahrnehmungen der Vorgesetzten als hinreichend begründet erscheint.
iusNet AR-SVR 14.02.2019