iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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Leistungszuständigkeit

«Long Covid»

Kommentierung
Privates Individualarbeitsrecht
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)

Streiflichter aus sozialrechtlicher Sicht

Die gesundheitlichen, ökonomischen und sozialen Langzeitfolgen der Corona-Pandemie werden uns wohl noch längere Zeit beschäftigen. Ein aus arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Sicht bedeutendes Thema sind die gesundheitlichen Langzeitfolgen einer Erkrankung mit dem Coronavirus («Long Covid»). Beobachtet werden dabei Folgen wie Fatigue (Müdigkeit), Kopfschmerzen, Kurzatmigkeit oder Verlust des Geruchssinns. RA Dr. iur. Philipp Egli nimmt den Zustand «Long Covid» aus arbeits- und unfallversicherungsrechtlicher Perspektive unter die Lupe.
Philipp Egli
iusNet AR-SVR 22.09.2021

Arbeitsunfähigkeit während Arbeitslosigkeit bevor Arbeitslosentaggelder ausgerichtet werden

Rechtsprechung
Berufliche Vorsorge
Auch vor Bundesgericht war umstritten, wann die Arbeitsunfähigkeit eingetreten war und ob die Stiftung Auffangeinreichtung BVG leistungspflichtig wurde, da noch keine Arbeitslosentaggelder ausgerichtet wurden, weil der Beschwerdegegner zu jenem Zeitpunkt noch Krankentaggelder bezog.
iusNet AR-SVR 10.09.2021

Übernahme von Physiotherapiekosten: Leistungsreihenfolge nach Art. 64 Abs. 2 ATSG

Rechtsprechung
Invalidenversicherung
Im vorliegenden, in 3er-Besetzung ergangenen Urteil setzte sich das Bundesgericht mit der Frage auseinander, welche Versicherung (IV oder Krankenversicherung als Unfallversicherer) für die Kosten einer Physiotherapie aufkommen muss bei einem Versicherten, der eine Kreuzbandläsion am rechten Knie erlitten hatte und daneben seit der Geburt an einer diskreten zerebralen Bewegungsstörung leidet. Es stellte fest, dass die Krankenversicherung als Unfallversicherung für Minderjährige für die Kosten aufkommen muss, wenn die unfallbedingte Bandruptur teilkausale Bedeutung für die Notwendigkeit der Physiotherapie darstellt, auch wenn der Kreuzbandriss im Kontext der Cerebralparese zu sehen ist und somit der Vorzustand bzw. unfallfremde Ursachen mitverantwortlich für die verordnete ambulante Physiotherapie sind.
iusNet AR-SVR 18.09.2018