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Coronavirus: Summarisches Abrechnungsverfahren bei Kurzarbeit verlängert

Coronavirus: Summarisches Abrechnungsverfahren bei Kurzarbeit verlängert

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Coronavirus: Summarisches Abrechnungsverfahren bei Kurzarbeit verlängert

Zu Beginn der Coronapandemie (Frühjahr 2020) wurde das summarische Abrechnungsverfahren der Kurzarbeitsentschädigung eingeführt, um eine rasche Bearbeitung und Auszahlung der Kurzarbeitsentschädigungen zu ermöglichen. Faktisch bedeutete dies, dass die Unternehmen weniger Informationen abgeben mussten und die Arbeitslosenkassen die Entschädigungen als Pauschale in Prozenten der Lohnsumme berechnen und ausrichten konnten. 

Da die Mehrheit der Unternehmen, die seit Beginn der Pandemie Kurzarbeit einsetzen, ausschliesslich dieses Abrechnungsverfahren kennen, würde eine Rückkehr zum ordentlichen Verfahren zum jetzigen Zeitpunkt einen erheblichen Aufwand darstellen. Deshalb beschloss der Bundesrat am Freitag, 1. Oktober 2021 das summarische  Abrechnungsverfahren nochmals zu verlängern. 

Die Änderung der betroffenen Verordnung (Covid-19-Arbeitslosenversicherungsverordnung) tritt per sofort in kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2021. 

iusNet AR-SVR 19.10.2021

 

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