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Privates Individualarbeitsrecht

Privates Individualarbeitsrecht

Zur Zulässigkeit der fristlosen Kündigung und zur Berechnung der Ferienentschädigung

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht
Ein fristlose Kündigung gestützt auf einzelne nicht belegbare Vorfälle ist unzulässig. Zudem hat auch wer einen variablen Lohn erhält Anspruch auf eine Entschädigung während den Ferien, die zu keiner Lohneinbusse führen darf. Hiervon gibt es nur zwei, im vorliegenden Fall nicht anwendbare Ausnahmen.
iusNet AR-SVR 28.07.2019

Beurteilung der Pflicht zur Leistung von Krankentaggeldern einzig gestützt auf Observationsergebnisse

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht
Nach Präsetnation der Observationsergebnisse gab der Beschwerdeführer an, gegenüber der Versicherung ein wenig gelogen zu haben. Wegen seiner 20%-tigen Arbeitsfähigkeit sei es ihm aber erlaubt gewesen ins Büro zu gehen, wo er aber im Wesentlichen ohnehin nur private Treffen und Telefonate abhielt und dem Sohn ein wenig unter die Arme griff.
iusNet AR-SVR 27.07.2019

Refresher Arbeitsrecht

Agenda
Lundi 2 septembre 2019 - 8:45 - 16:30
Das Arbeitsrecht ist in stetigem Wandel, Gesetze werden weiterentwickelt und auch die Rechtsprechung verändert sich. Für alle Personen, die in ihrer täglichen Arbeit mit Personal und Personalrecht befasst sind, ist es besonders wichtig, im Arbeitsrecht fit und immer auf dem neuesten Stand zu sein.

L’instruction de l’enquête interne et les données personnelles: naviguer entre volonté d’instruction et nouvelles limites à l’investigation

L’instruction de l’enquête interne et les données personnelles: naviguer entre volonté d’instruction et nouvelles limites à l’investigation
Interne Untersuchung | Datenschutz | Transparenz

Rechtliche Qualifizierung des Vertrages bei (teilweiser) wirtschaftlicher Identität zwischen der Aktiengesellschaft und der Geschäftsleitung (CEO)

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht
In diesem Urteil setzte sich das Bundesgericht mit der Rechtsnatur des Rechtsverhältnisses zwischen einer juristischen Person bzw. ihren Organen und der Geschäftsleitung (CEO) auseinander, welcher gleichzeitig auch Gesellschafter war.
iusNet AR-SVR 07.06.2019

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