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Privates Individualarbeitsrecht

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Privates Individualarbeitsrecht

Kommentierung Urteil des Bundesgerichts 4A_293/2019 vom 22. Oktober 2019

Ein Unternehmen foutierte sich jahrelang um die Gesundheit seiner Mitarbeitenden. Die Kündigung des in der Folge erkrankten Arbeitnehmers ist aber nur dann missbräuchlich, wenn er den Beweis erbringt, dass seine Arbeitgeberin wusste, dass die Krankheit durch ihre Fürsorgepflichtverletzung hervorgerufen wurde. Wie kommt es zu einem solch eigenartigen Entscheid?
Sabine Steiger-Sackmann
iusNet AR-SVR 13.12.2019

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