Die Beschwerdeführerin wollte ihre Anwaltskosten an die Rückforderung der Unfallversicherung anrechnen, die durch den rückwirkenden Erhalt einer IV-Rente entstand. Das Bundesgericht stellte klar, dass die UVG-Komplementärrente in einem eigenen Koordinationssytem bestimmt wird und dass diese Bestimmung den allgemeinen Überentschädigungsbestimmungen des ATSG vorgehen.
Obwohl fraglich war, ob es sich beim Beschwerdeführer um einen ungegliederten Betrieb handelte, würde auch die Einordnung als gegliederter Betrieb zu derselben Unterstellung führen, weshalb der Entscheid der Vorinstanz vor Bundesrecht stand hielt.
Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens vom 16. November 2022
Das Eidgenössische Departement des Inneren (EDI) eröffnete im Auftrag des Bundesrates das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung. Die Vernehmlassung endet am Donnerstag, 2. März 2023.
Weil die Beschwerdeführerin dem Schiedsgericht keine sozialversicherungsrechtliche Streitigkeit vorlegte, verneinte dieses seine sachliche Zuständigkeit zu Recht.
Weil sich ein Paraplegiker während beinahe 30 Jahren an die paraplegiebedingten körperlichen Einschränkungen gewöhnt hatte und in der Benutzung des Rollstuhls entsprechend geübt war, war der Rollstuhlunfall nicht kausal auf den die Paraplegie verursachenden Unfall zurückzuführen.
Hinsichtlich der Inanspruchnahme von Betreuungs- und Pflegemassnahmen besteht Wahlfreiheit. Die beanspruchte Spitex muss dem Spitex-Tarifvertrag nicht beigetreten sein.