Unterstellung unter die Versicherungsplicht bei der Suva
Unterstellung unter die Versicherungsplicht bei der Suva
Unterstellung unter die Versicherungsplicht bei der Suva
Es war umstritten, ob ein Verein der Versicherungspflicht der Suva zu unterstellen war. Der Verein A., Sektion Z., bezweckt die Wahrung der Rechte und Interessen seiner Mitglieder im Strassenverkehr und in allen verkehrspolitischen, wirtschaftlichen und mit der Mobilität zusammenhängenden Bereichen wie Verkehrspolitik, Fiskalpolitik, Umweltschutz, Konsumentenschutz, gesellschaftliche Anlässe sowie die Förderung ihrer touristischen Belange. Er gewährt seinen Mitgliedern mit Dienstleistungen in technischen und rechtlichen Fragen der Mobilität Hilfe, Schutz und Beratung, wobei er auch Service-Center betreibe. Weiter setze sich der Beschwerdeführer für die Sicherheit auf der Strasse und die Förderung der Verkehrssicherheit ein. Auf seiner Website hält der Verein A. fest, in den drei Service-Centern offizielle amtliche Fahrzeugkontrollen sowie eine grosse Auswahl an freiwilligen Tests für Personenwagen, Motorräder und Lieferwagen anzubieten und durchzuführen. Hierzu gehörten neben Fahrzeugkontrollen die Kontrolle diverser technischer Änderungen (Felgen, Fahrwerk, Anhängervorrichtungen), Occasions-Tests sowie verschiedene Einzeltests (Fahrwerk, Bremsen, Stossdämpfer, Batterie)....
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