Im vorliegenden in 3er-Besetzung ergangenen Urteil war insbesondere die Frage strittig, ob die Detonation eines Kreisblitzes eine ungewöhnliche übermässige Lärmeinwirkung darstelle.
In diesem in 3er-Besetzung ergangenen Urteil setzte sich das Bundesgericht mit der Rolle der Fachmitglieder kantonaler Sozialversicherungsgerichte auseinander.
In diesem in 3er-Besetzung ergangenen Urteil war strittig, ob das Valideneinkommen einer versicherten Person, die mutmasslich Primarlehrperson geworden wäre, gestützt auf Tabellenwerte der LSE oder gestützt auf die Angaben des Personalamtes des Kantons Zürich festzusetzen ist.
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil hat sich das Bundesgericht mit der Frage befasst, ob sich bei fehlendem natürlichem Kausalzusammenhang zwischen einem Unfallereignis im Sinne von Art. 4 ATSG und einer Listenverletzung eine Prüfung der Leistungspflicht nach Art. 6 Abs. 2 UVG erübrige.