In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, ob Art. 25a Abs. 5 KVG in der seit 1. Januar 2019 gültigen Fassung rückwirkend auf bestehende Pflegeverhältnisse anwendbar sei.
Am 4. November 2020 hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, das Vernehmlassungsverfahren zu den Verordnungsänderungen im Rahmen der Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Änderung vom 19. Juni 2020) zu eröffnen. Das Vernehmlassungsverfahren endet am Freitag, 19. Februar 2021.
Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens am 21. Oktober 2020
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) wurde vom Bundesrat beauftragt, ein Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) als indirekten Gegenvorschlag zur «Prämien-Entlastungs-Initiative» durchzuführen.