Zu Hause lebende Bezügerinnen und Bezüger einer Hilflosenentschädigung der Invalidenversicherung können einen Assistenzbeitrag beantragen. Gewährt wird der Assistenzbeitrag für Hilfestellungen Dritter, auf die die betroffene Person zur Bewältigung des Alltags ausserhalb einer Heimstruktur angewiesen ist. Das standardisierte Abklärungsinstrument FAKT2 ist im Bereich "Erziehung und Kinderbetreuung" bundesrechtswidrig.