Die aktuelle Berechnung des IV-Grades mittels realitätsfremder Tabellenlöhne ist gemäss weit verbreiteter Ansicht unhaltbar. Der Nationalrat beauftragt mit 170:0 Stimmen (bei einer Enthaltung) den Bundesrat, die Bemessungsgrundlage zu überarbeiten.
Mit Urteil vom 9. März 2022 (8C_256/2021) hat das Bundesgericht in einem Fall zur Invalidenversicherung aktuelle Fragen der Invaliditätsbemessung aufgegriffen. Im Kommentar werden einige Streitpunkte kurz erwähnt und eingeordnet.
Das Bundesgericht sieht trotz breiter Kritik der Wissenschaft an der aktuellen Bestimmung des Invalideneinkommens keinen begründeten Anlass, seine Rechtsprechung zu ändern.
Im April 2022 verabschiedete die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates die Motion "Invaliditätskonforme Tabellenlöhne bei der Berechnung des IV-Grads".