Zankapfel Invaliditätsbemessung
Zankapfel Invaliditätsbemessung
Zankapfel Invaliditätsbemessung
I. Einleitung
Zur Ausgangslage: Die Invalidenversicherung ist bei erwerbstätigen Versicherten rechtsprechungsgemäss eine «Erwerbsausfallversicherung»: Versichert ist der durch den Gesundheitsschaden verursachte Verlust der Erwerbsmöglichkeit1. Der Grad der Invalidität bestimmt sich durch einen Einkommensvergleich (Art. 16 ATSG): Das Einkommen ohne gesundheitliche Beeinträchtigung («Valideneinkommen») wird verglichen mit dem möglichen Einkommen, das trotz gesundheitlicher Beschwerden noch erzielt werden könnte («Invalideneinkommen»).
Was technisch und trocken klingen mag, ist von höchster Brisanz für die soziale Absicherung der betroffenen Personen. Die Rechtsprechung will zwar die Invalidität so konkret wie möglich festlegen und primär von der beruflich-erwerblichen Situation ausgehen, in der die versicherte Person konkret steht2. Doch in der grossen Mehrzahl der Fälle dominieren Fiktionen. Das gilt sowohl mit Bezug auf den massgebenden Arbeitsmarkt (II.) als auch für den Griff zur Lohnstatistik (III.).
II. Ausgeglichener Arbeitsmarkt
Der Erwerbsausfall wird nicht nach den Verhältnissen auf dem allgemeinen (realen) Arbeitsmarkt beurteilt. Massgebend ist vielmehr ein «ausgeglichener Arbeitsmarkt». Das ist insofern berechtigt und gesetzlich vorgesehen (Art. 7 und 16 ATSG), als die Invalidenversicherung von Anfang an auf eine durchschnittliche Entlöhnung abgestellt hat, die von momentanen Schwankungen und...
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