Beweisrechtliche Folgen einer verweigerten Begutachtung in einem IV-Verfahren
Beweisrechtliche Folgen einer verweigerten Begutachtung in einem IV-Verfahren
Beweisrechtliche Folgen einer verweigerten Begutachtung in einem IV-Verfahren
Eine versicherte Person hatte sich im Verwaltungsverfahren geweigert, an einer Begutachtung teilzunehmen. Das kantonale Gericht nahm im zu beurteilenden Fall eine Überprüfung des Sachverhalts vor, wie er sich der Verwaltung bot. Es stellte fest, die unterschiedlichen Einschätzungen der Unfallfolgen wie auch allfälliger krankhafter Gesundheitsschädigungen zeigten, dass die medizinische Seite unklar sei. Der Versicherte verlangte im kantonalen Gerichtsverfahren ein Obergutachten, um den Sachverhalt abzuklären. Das Bundesgericht hielt fest, dass es nicht Sache des kantonalen Gerichts sein könne, ein Gutachten anzuordnen, wenn der Versicherte die Mitwirkung daran im Verwaltungsverfahren ohne stichhaltige Gründe verweigert habe. Diesfalls beschränke sich die Überprüfung des vorinstanzlichen Gerichts darauf, ob die Verfügung aufgrund der vorhandenen Akten korrekt sei. Die Rüge der Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes mit der Forderung nach einem Gerichtsgutachten sowie das Verhalten des Beschwerdeführers mit Einreichung medizinischer Akten mit gleichzeitiger Verhinderung, diese Ergebnisse durch Abklärungen der Verwaltung überprüfen zu lassen, verdienen laut Bundesgericht keinen...
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