Gesundheitsschutz und unverschuldete Kündigung (8C_638/2016)
Im öffentlichen Personalrecht ist eine Kündigung zulässig, sofern die dazu führenden Gründe nach Treu und Glauben eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses ausschliessen, und zwar auch bei fehlendem Verschulden des Angestellten.
Fristlose Kündigung nach unbezahltem Urlaub (4A_35/2017)
Die Arbeitnehmerin durfte im Nachgang an den Mutterschaftsurlaub nicht von einer stillschweigenden Vereinbarung zu einem längeren unbezahlten Urlaub bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist ausgehen.
Wenn keine Subordination - kein Arbeitsvertrag (4A_10/2017)
Der Einsatz eines Verwaltungsrats im Rahmen eines «Engagements» mit der Aktiengesellschaft ist kein Arbeitsvertrag. Obwohl der Verwaltungsratspräsident und Mehrheitsaktionär sich täglich ein Bild von dessen Tätigkeit macht, fehlt es an der Subordination.
Ein im Arbeitsvertrag und anlässlich der jährlichen Auszahlung als freiwillig qualifizierter Bonus ist eine Gratifikation, solange der Betrag akzessorisch zum Lohn bleibt.
Anspruch auf rechtliches Gehör - Ausmass des Mangels (8C_681/2016)
Im öffentlichen Personalrecht widerspricht die Aufnahme einer neuen Beschäftigung nicht dem Vorliegen eines Rechtsschutzinteresses für die Anfechtung einer vorangegangenen Kündigung. Nur bei äusserst groben Mängeln im Verfahren und wenn die Anfechtung nicht den nötigen Schutz mit sich bringt, darf Nichtigkeit der Vertragsauflösung angenommen werden.