Versicherter Verdienst bei Rückfall (8C_778/2016)
Versicherter Verdienst bei Rückfall (8C_778/2016)
Versicherter Verdienst bei Rückfall (8C_778/2016)
In diesem 3-er Entscheid befasst sich das Bundesgericht mit einer nicht unproblematischen Norm (vgl. BGE 117 V 170) in der Unfallversicherung: Art. 23 Abs. 8 UVV (versicherter Verdienst bei Rückfälllen).
In der Unfallversicherung wird grundsätzlich auf den effektiven Verdienstausfall und - von gesetzlichen Ausnahmen abgesehen - nicht auf einen hypothetischen Erwerbsausfall abgestellt (E. 3.2). Es gibt keine gesetzliche Grundlage, um bei einem in Frankreich wohnhaften Grenzgänger, der in Frankreich arbeitslosenversichert ist (vgl. dazu BGE 142 V 590 E. 4.3 S. 593 f.), auf die Arbeitslosenentschädigung abzustellen, die ihm - hypothetisch - in der Schweiz zugestanden hätte (E. 3.2). Verneinung einer Diskriminierung (E. 3.2).
Gemäss Art. 23 Abs. 8 UVV ist bei Rückfällen der unmittelbar zuvor bezogene Lohn, mindestens aber ein Tagesverdienst von 10 Prozent des Höchstbetrages des versicherten...
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