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Keine Kurzarbeitsentschädigung für längstens 90 Tage tätige Sexarbeiter*innen

Jurisprudence
Arbeitslosenversicherung
Das Bundesgericht hob den Entscheid der Vorinstanz auf, der den Anspruch von Sexarbeiter*innen, die längstens 90 Tage in der Schweiz tätig sind, grundsätzlich bejahte.
iusNet AR-SVR 10.08.2021

Verletzung der Informationspflichten im Zusammenhang mit dem Zivildienst

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht
Das Bundesgericht schützte einen Entscheid der Vorinstanz, die eine fristlose Kündigung als rechtmässig erachtete, nachdem der Arbeitnehmer unkooperativ im Zusammenhang mit seiner Zivildienstpflicht agiert hatte.
iusNet AR-SVR 10.08.2021

Spielraum für Lohnverhandlungen von Arbeitslosen ist eingeschränkt

Jurisprudence
Arbeitslosenversicherung
Das Bundesgericht korrigierte einen Entscheid der Vorinstanz, welche die Lohnverhandlungen als entschuldbaren Grund für die Verletzung der Schadenminderungspflicht erachtet hatte.
iusNet AR-SVR 10.08.2021

Arbeitsfähigkeit einer Raumpflegerin nach einem Kammerflimmern

Jurisprudence
Invalidenversicherung
Obwohl nur eine reduzierte Aktenlage vorlag, attestierten die Vorinstanzen einer Raumpflegerin nach einem Kammerflimmern eine 100%ige Arbeitsfähigkeit. Das Bundesgericht sah den Untersuchungsgrundsatz verletzt.
iusNet AR-SVR 10.08.2021

Relativierung der erhöhten Fürsorgepflicht für langjährige Arbeitnehmende

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht
Das Bundesgericht relativiert seine "apodiktische" Rechtsprechung zur erhöhten Fürsorgepflicht von Arbeitgebenden betreffend ihre langjährigen Arbeitnehmenden. Es sei eine Gesamtwürdigung aller Umstände vorzunehmen, vorliegend die höhere leitende Tätigkeit des Arbeitnehmers.
iusNet AR-SVR 10.08.2021

Zwei Neuerungen im EOG

Éclairages
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)
Privates Individualarbeitsrecht

Überblick über Vaterschafts- und Betreuungsentschädigung

Dr. iur. Martina Filippo stellt die Eckpunkte der beiden EOG-Änderungen dar, die in diesem Jahr in Kraft getreten sind und sich auch auf das Arbeitsreckt ausgewirkt haben. Mit den beiden Änderungen und den entsprechenden Anpassungen im OR werden die Voraussetzungen für eine bessere Vereinbarkeit von Arbeit und Betreuung von Neugeborenen und gesundheitlich schwer beeinträchtigten, minderjährigen Kinder geschaffen.
Martina Filippo
iusNet AR-SVR 09.08.2021

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