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Relativierung der erhöhten Fürsorgepflicht für langjährige Arbeitnehmende

Relativierung der erhöhten Fürsorgepflicht für langjährige Arbeitnehmende

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht

Relativierung der erhöhten Fürsorgepflicht für langjährige Arbeitnehmende

Bei der A. AG war der B. seit 37 Jahren angestellt, zuletzt als Vorsitzender der Geschäftsleitung. Zudem war er Verwaltungsrat. Die A. AG kündigte in der Folge dem B. B. erhielt vor den kantonalen Instanzen Recht, da sie die erhöhten Fürsorgepflichten der Arbeitgeberin bezüglich des (dienst-)älteren Arbeitnehmers verletzt sah (Sachverhalt).

Das Bundesgericht erwog, dass die  Formulierung im BGer Urteil 4A_384/2014, E. 4.2.2 ("[der ältere Arbeitnehmer] hat namentlich Anspruch darauf, rechtzeitig über die beabsichtigte Kündigung informiert und angehört zu werden, und der Arbeitgeber ist verpflichtet, nach Lösungen zu suchen, welche eine Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses ermöglichen") sei etwas apodiktisch ausgefallen. Die Arbeitgebenden hätten zwar bei älteren Arbeitnehmenden der Art und Weise der Kündigung besondere Beachtung zu schenken, der Umfang der arbeitgeberischen Fürsorgepflicht vorgängig zu einer Kündigung bestimme sich jedenfalls auch hinsichtlich dieser Kategorie von Arbeitnehmenden einzelfallbezogen aufgrund einer Gesamtwürdigung der jeweiligen Umstände (E. 4.3.2).

Bei einem Geschäftsführer, der erhebliche Entscheidkompetenzen hat und...

iusNet AR-SVR 10.08.2021

 

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