Die Vorlage zur Weiterentwicklung der Invalidenversicherung sieht eine Anpassung von Art. 44 ATSG vor. Der Vorschlag des Bundesrates vermag jedoch in mehrfacher Hinsicht nicht zu überzeugen. So soll namentlich das Unabhängigkeitserfordernis für medizinische Sachverständige gestrichen werden. Auf diese und andere Mängel geht der Kommentar ein.