In diesem, zur Publikation vorgesehenen Urteil stellte, sich für das Bundesgericht die Frage, ob die Vorinstanz Bundesrecht verletzt hat, indem sie trotz Sitz der X. Ltd. im Vereinigten Königreich einen grundsätzlichen Anspruch der angemeldeten Arbeitnehmerin auf Kurzarbeitsentschädigung nach AVIG bejaht hat.
Nur schwerwiegende Lücken im Behandlungsangebot («Versorgungslücken») rechtfertigen eine Abweichung vom Territorialitätsprinzip (Art. 34 Abs. 2 KVG). Streitfall: Operationen zum Penisaufbau (Phalloplastik) bei Transmann.
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil behandelte das Bundesgericht die Frage, ob auch der Ort der Zweigniederlassung als Sitz des letzten Arbeitgebers in der Schweiz gemäss Art. 58 Abs. 2 ATSG als alternativer Gerichtsstand zum Wohnsitz der versicherten Person oder des Beschwerde führenden Dritten gelten könne.
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil setzte sich das Bundesgericht mit der Problematik auseinander, ob ein deutsches Ehepaar mit Wohnsitz in der Schweiz gestützt auf die Kollisionsnormen der Art. 23 ff. der VO Nr. 883/2004 und nach den Bestimmungen des KVG und der KVV sowie unter vertrauensschutzrechtlichen Aspekten in der Schweiz oder in Deutschland krankenversicherungspflichtig ist, wenn der eine Ehegatte in Deutschland eine Altersrente bezieht.