Sind die Akten eines verstorbenen Versicherten besonders zu schützen und ist das Akteneinsichtsgesuch der hinterlassenen Lebenspartnerin daher abzuweisen?
Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, ob die Beendigung der Unterstellung der Arbeitgeberin unter den GAV für den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe (GAV FAR) zu einer unzulässigen Verschlechterung der Rechtsposition der Arbeitnehmer führte.