Verschlechterung von PK-Anwartschaften durch GAV-Beendigung (9C_132/2017)
Verschlechterung von PK-Anwartschaften durch GAV-Beendigung (9C_132/2017)
Verschlechterung von PK-Anwartschaften durch GAV-Beendigung (9C_132/2017)
Bemerkungen der Redaktion (Philipp Egli): Aus aktuellem Anlass (vgl. das BGer-Urteil 9C_67/2017, 9C_69/2017 vom 12. April 2018) wird nochmals auf diesen interessanten Entscheid betreffend die (Zwangs-)Unterstellung eines Betriebs unter den GAV FAR hingewiesen. Der neue Entscheid ist in dem hier erwähnten Punkt im Wesentlichen ein Parallelfall zum früheren Entscheid 9C_132/2017 vom 22. November 2017.
Zu 9C_132/2017: Dieser in 3-er Besetzung ergangene Entscheid des Bundesgerichts betraf eine interessante Frage an der Schnittstelle zwischen kollektivem Arbeitsrecht und beruflicher Vorsorge: die Verschlechterung von PK-Anwartschaften durch eine GAV-Beendigung.
Strittig war die Dauer der Unterstellung einer Arbeitgeberin unter den GAV für den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe (GAV FAR). Der GAV FAR wurde vom Bundesrat allgemeinverbindlich erklärt, wobei stationäre Recycling-Anlagen ausserhalb von Baustellen ab 1. Januar 2013 vom betrieblichen Geltungsbereich ausgenommen wurden. Als Betreiberin einer stationären Recycling-Anlage war die Arbeitgeberin bis 31. Dezember 2012 gesetzlich unterstellt. Umstritten war, ob die Arbeitgeberin auch...
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.