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Berufliche Vorsorge

Berufliche Vorsorge

Botschaft i.S. Revision der Ergänzungsleistungen: im Nationalrat behandelt (16.065)

Gesetzgebung
Ergänzungsleistungen
Krankenversicherung -­ Krankentaggeld
Berufliche Vorsorge
- aktualisiert - 
Beide Räte haben sich auf einen Kompromiss in Sachen EL-Reform geeinigt. Der Antrag der Einigungskonferenz wurde von National- und Ständerat am letzten Tag der vergangenen Frühjahrssession angenommen. Im Lauf der Differenzbereinigung sind einige Änderungen und Bereinigungen am ursprünglichen Entwurf vorgenommen worden. Aus Sicht der Leistungsbezüger hat sich eine Verbesserung bei der Anrechenbarkeit von hohen Mietzinsen ergeben, andererseits wurde die Vermögensschwelle zum Bezug von Ergänzungsleistungen erhöht und auch festgelegt, dass Erben neu zur Rückzahlung von Ergänzungsleistungen aufgefordert werden können.
iusNet AR-SVR 17.04.2018

Kollektiver Austritt (Teilliquidation) und technische Rückstellungen (9C_615/2017, zur Publikation bestimmt)

Rechtsprechung
Berufliche Vorsorge
Das Bundesgericht äussert sich in diesem Entscheid zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen bei einem kollektiven Austritt die technischen Rückstellungen mitzugeben sind (Art. 27h Abs. 1 BVV).
iusNet AR-SVR 16.04.2018

Invaliditätsbemessung bei Teilerwerbstätigkeit in der beruflichen Vorsorge (9C_133/2017 und 9C_426/2017, beide vom 7. März 2018, zur Publikation vorgesehen)

Rechtsprechung
Berufliche Vorsorge
In den beiden zur Publikation vorgesehenen Urteilen hat sich das Bundesgericht mit der Frage auseinandergesetzt, ob in der beruflichen Vorsorge (wie in der Unfallversicherung und seit 1. Januar 2018 auch in der Invalidenversicherung) der Invaliditätsgrad bei Teilerwerbstätigkeit bezogen auf ein Vollzeitpensum zu ermitteln sei.
iusNet AR-SVR 13.04.2018

Arbeitslosenentschädigung und Altersleistungen der beruflichen Vorsorge für vorzeitig pensionierte Personen (Urteil 8C_465/2017, zur Publikation bestimmt)

Kommentierung
Arbeitslosenversicherung
Berufliche Vorsorge
Der gleichzeitige Bezug von Arbeitslosenentschädigung und Altersleistungen der beruflichen Vorsorge ist möglich bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber oder wenn eine zwingende statutarische Regelungen der beruflichen Vorsorge vorliegt (objektive Gründe). Im vorliegenden Entscheid führte auch der (gewünschte) Rücktritt aus dem Arbeitsmarkt nach Ablauf einer befristeten Stelle zum (teilweisen) Anspruch, da die Rente während einer gewissen Zeit auf 50% beschränkt war und dadurch ein nachvollziehbares Interesse an einer weiteren Berufstätigkeit vorlag.
Barbara Kupfer Bucher
iusNet AR-SVR 23.03.2018

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