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Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)

Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)

Rückwirkende Aufhebung der unentgeltlichen Verbeiständung im Sozialversicherungsverfahren (9C_827/2017, zur Publikation vorgesehen)

Rechtsprechung
Invalidenversicherung
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)
In diesem Urteil befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, ob im Sozialversicherungsverfahren eine rückwirkende Aufhebung der unentgeltlichen Verbeiständung möglich ist.
iusNet AR-SVR 24.05.2018

Ausstandsgesuch bei Gerichtsgutachten (PMEDA) (8C_863/2017)

Rechtsprechung
Unfallversicherung
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)
Das Bundesgericht tritt auf eine Beschwerde gegen einen Gerichtsbeschluss nicht ein, mit dem die Gutachterstelle PMEDA einen Auftrag für ein Gerichtsgutachten in der Unfallversicherung erhielt. Weder gilt der medizinische und fachliche Leiter der PMEDA als voreingenommen, noch begründet der Vorwurf von "fliegenden Gutachtern" (deutschen Ärzten) einen Ausstandsgrund. Weiter liegt in der gerichtlichen Anordnung eines Gutachtens in der Regel kein "nicht wiedergutzumachender Nachteil" im Sinne von Art. 93 BGG.
iusNet AR-SVR 07.05.2018

Revidiertes Gesetz und Verordnung über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung treten per 1. Juli 2018 in Kraft

Gesetzgebung
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)
Das revidierte Bundesgesetz sowie die Verordnungsänderung beinhalten zwei neue Finanzhilfen zur Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung. Der Bund stellt dafür 100 Millionen Franken bereit.
iusNet AR-SVR 26.04.2018

Einsprachelegitimation des zweiten Unfallversicherers bei Doppelbeschäftigungsverhältnissen

Kommentierung
Unfallversicherung
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)
Das Bundesgericht beschäftigte sich hier mit der besonderen Konstellation, dass eine Versicherte zum Unfallzeitpunkt zwei Beschäftigungen im Teilzeitpensum ausübte. Die Koordinationsnorm von Art. 99 Abs. 2 UVV führte dazu, dass der geringer betroffene Versicherer über den Umfang der Leistungen bestimme, diese jedoch zum grösseren Teil zulasten des anderen Versicherers gingen. Strittig war die Rechtsmittelbefugnis des zweiten Unfallversicherers.
Alain Blum
iusNet AR-SVR 24.03.2018

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