Nach Ablauf der Referendumsfrist zum neuen "Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLG)" hat das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) am 28. Oktober 2020 im Auftrag des Bundesrates, das Vernehmlassungsverfahren zur "Verordnung über Überbrückungsleistungen älterer Arbeitslosen (ÜLV)" eröffnet. Das Vernehmlassungsverfahren endet, unter Berücksichtigung der Ferien- und Feiertage, am Donnerstag, am 11. Februar 2021.