Weiterbeschäftigung bei unrechtmässiger Kündigung eines öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnisses (8C_903/2017)
Bei unrechtmässiger Kündigung eines öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnisses kann sich das Gericht nicht auf eine Entschädigung beschränken, sondern muss eine Weiterbeschäftigung anordnen.
Automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses infolge Arbeitsunfähigkeit (8C_672/2017)
Endet ein Arbeitsverhältnisses bei Invalidenrente oder 16-monatiger Arbeitsunfähigkeit gemäss § 34 des Personalgesetzes von Basel-Stadt ohne Kündigung?
Eine Abgangsentschädigung, die dazu dient die Folgen der Kündigung auszugleichen, macht die Auszahlung eines geschuldeten Bonus nicht obsolet. Sofern entsprechend vereinbart ist einzig massgebend, ob der Arbeitnehmer beim Entscheid über die Bonusleistung in gekündigtem oder ungekündigtem Verhältnis war.
Kantonales Gericht weicht von gutachterlicher Arbeitsfähigkeitsschätzung ab (8C_431/2017)
Im vorliegenden Anwendungsfall befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, ob die Einschätzung eines kantonalen Gerichtes, das den Beschwerdeführer abweichend von einem an sich beweiswertigen polydisziplinären Gutachten als in angepassten Tätigkeiten voll arbeitsfähig erachtete, zutreffend sei.
Anforderung an die Vereinbarung nach Art. 324a Abs. 4 OR
Auf das Schriftlichkeitserfordernis kann im Einzelfall verzichtet werden, wenn die Lösung für den Arbeitnehmer günstiger ist und gewisse andere Indizien für eine derartige konkludente Vereinbarung gegeben ist.
(Keine) Parteientschädigung an nicht anwaltlich vertretene Partei (9C_877/2017)
In diesem Urteil befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, ob Art. 52 Abs. 3 ATSG die Zusprechung einer Parteientschädigung auch unabhängig von einer Rechtsvertretung bei Vorliegen besonderer Umstände, etwa besonderer Aufwendungen oder Schwierigkeiten, zulässt.
Zur (hypothetischen) Abgrenzung von Arbeitslosen- und Insolvenzentschädigung nach einer Freistellung (8C_526/2017)
In diesem Urteil setzte sich das Bundesgericht mit der Abgrenzung der Anspruchsvoraussetzungen der beiden Leistungsarten Arbeitslosenentschädigung und Insolvenzentschädigung nach einer Freistellung auseinander.
Arbeitgebereigenschaft bei langjähriger Entsendung
Auch wenn keine Befristung und keine Rückehrgarantie aus der Entsendevereinbarung ersichtlich ist, ist bei einer Entsendung innerhalb eines Konzerns im Einzelfall festzustellen, ob mit dem Einsatzbetrieb (empfangender Betrieb) ein Arbeitsvertrag entsteht.