Teure Sanierung einer Rentnerkasse
Teure Sanierung einer Rentnerkasse
Teure Sanierung einer Rentnerkasse
Diesem zur Publikation bestimmten Entscheid lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das Unternehmen A. AG war seit 1964 bei der Pensionskasse B. (PK B.) berufsvorsorgeversichert, wobei aufgrund eines neuen Anschlussvertrages per 1. Januar 2006 nur 4 Aktivversicherte und zehn Rentner bei der PK B. verblieben. Ab 1. Juli 2010 handelte es sich bei der PK B. um eine reine Rentnerkasse. Neue Arbeitnehmer traten nicht bei, sondern wurden von der A. AG bei einer anderen Pensionskasse berufsvorsorgeversichert.
Per Ende 2011 setzte das BSV die PK B. in Liquidiation. Ende 2014 erhob der Liquidator Klage gegen die A. AG und forderte Verwaltungskostenbeiträge für die Jahre 2011 bis 2014 in der Höhe von CHF 118’500 (+ Verzugszins) sowie den Differenzfehlbetrag zum Minimaldeckungsgrad von 88.06% in der Höhe von CHF 1'019'517 (+ Verzugszins) ein. Das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden (Vorinstanz) hiess die Klage teilweise gut, wogegen sowohl die PK B. in Liquidation sowie die A. AG Beschwerde ans Bundegericht erhoben. Die PK B. in Liquidation obsiegte vor Bundesgericht vollumfänglich.
Zu den Verwaltungskostenbeiträgen (VK-Beiträgen) hielt das Bundesgericht fest...
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