iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

Schlulthess Logo

Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht > Sozialversicherungsrecht > Gesetzgebung > Bund > Allgemeines Sozialversicherungsrecht Atsg > Postulat Bessere Betreuung und Behandlung Von Menschen am

Postulat: Bessere Betreuung und Behandlung von Menschen am Lebensende (18.3384)

Postulat: Bessere Betreuung und Behandlung von Menschen am Lebensende (18.3384)

Gesetzgebung
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)

Postulat: Bessere Betreuung und Behandlung von Menschen am Lebensende (18.3384)

Der Bundesrat hat das Postulat der ständerätlichen Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit am 23. Mai 2018 zur Annahme empfohlen. Der Ständerat hat das Postulat angenommen.

Es sieht vor, dass der Bundesrat in Kooperation mit den Kantonen sowie den betroffenen Organisationen und Fachpersonen einen Bericht mit Empfehlungen erstellt, um die Betreuung und Behandlung von Menschen am Lebensende zu verbessern.

Der Bericht soll:

  • aufzeigen, wie sichergestellt werden kann, dass die allgemeine und spezialisierte Palliative Care in allen Regionen der Schweiz langfristig und nachhaltig verankert ist und allen Menschen zur Verfügung steht und wie sie finanziert werden kann;
  • darstellen, wie die gesundheitliche Vorausplanung (z. B. Advance Care Planning, Patientenverfügungen) im Gesundheitswesen besser verankert werden kann;
  • aufzeigen, wie die Sensibilisierung der Bevölkerung und die Information zum Thema "Lebensende" sichergestellt werden können, um die Selbstbestimmung am Lebensende zu verbessern;
  • darlegen, ob und wo der Bundesrat Regulierungsbedarf sieht.
iusNet AR-SVR 02.07.2018

 

Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.