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Fristlose Kündigung nach ordentlicher Kündigung

Kommentierung
Privates Individualarbeitsrecht

Fristlose Kündigung nach ordentlicher Kündigung

In Urteil 4A_546/2023 vom 13. Mai 2024 befasste sich das Bundesgericht gleich mit verschiedenen Fragen materieller aber auch prozessualer Natur, u.a. mit den Anforderungen an eine fristlose Kündigung nach bereits ergangener ordentlicher Kündigung sowie der Zulässigkeit von Nebenbeschäftigungen von Arbeitnehmenden und der antizipierten Beweiswürdigung durch die Vorinstanz.
Anina Kuoni
iusNet AR-SVR 24.07.2024

Hat der Arbeitgeber das Burnout des Arbeitnehmers verursacht?

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Hat der Arbeitgeber das Burnout des Arbeitnehmers verursacht?

Es ist grundsätzlich zulässig, jemandem wegen einer die Arbeitsleistung beeinträchtigenden Krankheit zu kündigen, jedenfalls soweit die Sperrfrist nach Art. 336c Abs. 1 lit. b OR abgelaufen ist (E. 3.1.2). Eine Kündigung wegen andauernder Krankheit ist nur in sehr schwerwiegenden Fällen als missbräuchlich im Sinne von Art. 336 Abs. 1 lit. a OR zu qualifizieren, etwa dann, wenn aus der Beweisführung eindeutig hervorgeht, dass der Arbeitgeber die Krankheit des Arbeitnehmers direkt verursacht hat, z.B. wenn er es unterlassen hat, Massnahmen zum Schutz des Arbeitnehmers wie in Art. 328 Abs. 2 OR vorgesehen zu treffen und der Arbeitnehmer deshalb krank wurde.
iusNet AR-SVR 20.09.2024

Harte (Arbeits-)Vertragsverhandlungen

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Harte (Arbeits-)Vertragsverhandlungen

Der Beschwerdegegner unterzeichnete nach sechs Monaten harten Verhandlungen einen Arbeitsvertrag mit einer (ehemaligen) Gesellschaft der Beschwerdeführerin, welche nach 13 Jahren von der Beschwerdeführerin mittels Fusion übernommen wurde. Die Beschwerdeführerin kündigte dem Beschwerdegegner rund zwei Jahre später unter Wahrung der dreimonatigen Kündigungsfrist.
iusNet AR-SVR 25.09.2024

Arbeitsvertrag oder kein Arbeitsvertrag? Das ist hier die Frage!

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Arbeitsvertrag oder kein Arbeitsvertrag? Das ist hier die Frage!

Das Bundesgericht musste im Fall einer Dentalhygienikerin (Beschwerdegegnerin) entscheiden, ob sie als selbständig oder unselbständig erwerbstätig zu qualifizieren war, jedoch nicht aus sozialversicherungs- oder steuerrechtlicher, sondern aus vertrags- bzw. arbeitsrechtlicher Sicht.
iusNet AR-SVR 08.10.2024

Ein kollegiales Verhältnis zwischen den haupt- und nebenamtlichen Mitgliedern eines Gerichtes ist kein Ausstandsgrund

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Ein kollegiales Verhältnis zwischen den haupt- und nebenamtlichen Mitgliedern eines Gerichtes ist kein Ausstandsgrund

Eine Praktikantin (Beschwerdeführerin) klagte, dass die Beschwerdegegnerin, eine Stiftung, ihr Praktikumszeugnis und ihre Arbeitsbestätigung in einzelnen Punkten ändern soll. Zudem stellte sie den Antrag, die letzte Prozesshandlung der Vorinstanz sei durch eine neue Spruchkörperbesetzung zu wiederholen.
iusNet AR-SVR 11.10.2024

Waren die Zeugen glaubhaft?

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Waren die Zeugen glaubhaft?

Ein Arbeitnehmer war in Teilzeit als Küchenhilfe bei der Beschwerdeführerin angestellt, bis er die Kündigung aufgrund totaler Arbeitsunfähigkeit an seinem angestammten Arbeitsplatz erhielt. Er war aber arbeitsfähig an einem anderen Arbeitsplatz. Der Beschwerdegegner stellte verschiedene Forderungen aus Arbeitsvertrag, u.a. für geleistete, aber nicht bezahlte Überstunden und Verzicht auf Ferien.
iusNet AR-SVR 14.10.2024

Kassenbons und Einsatzpläne

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Kassenbons und Einsatzpläne

Die Beschwerdegegnerin war als Kellnerin im Betrieb der Beschwerdeführerin angestellt. Nach ihrer Kündigung stellte sie diverse Forderungen aus Arbeitsvertrag, u.a. für ausstehenden Lohn, nicht bezogene Naturalleistungen und Familienzulagen. Die Beschwerdeführerin machte geltend, dass der Streitwert zu tief sei (E. 1.2). Alle Forderungen zusammengerechnet ergaben aber einen Streitwert in ausreichender Höhe.
iusNet AR-SVR 29.10.2024

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