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Harte (Arbeits-)Vertragsverhandlungen

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Harte (Arbeits-)Vertragsverhandlungen

Während der Vertragsverhandlungen wurde ein Schreiben abgefasst, in welchem Sonderkonditionen so wie eine Abgangsentschädigung für den Beschwerdeführer festgelegt wurden. Die Beschwerdeführerin stellte sich auf den Standpunkt, die im Schreiben festgelegten Konditionen seien nicht Bestandteil des Arbeitsvertrages. Das Bundesgericht sah das aber anders: Zwar werde im Arbeitsvertrag nicht explizit auf fragliches Schreiben verwiesen, es bestehe aber ein Konnex mit dem Arbeitsvertrag, weshalb der Beschwerdegegner in Treu und Glauben davon ausgehen durfte, dass die Sonderkonditionen gemäss dem Schreiben gelten würden, falls wie vorgesehen ein Arbeitsvertrag abgeschlossen und ehemalige Gesellschaft der Beschwerdeführerin die unverbindliche Einigung nicht vorab widerrufen würde.

iusNet AR-SVR 25.09.2024

 

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