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Öffentliches Personalrecht
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Es war nicht willkürlich, dass Umkleidezeit am USZ nicht entschädigt wurde
Das ArG schützt u.a. vor überlangen und anderen beschwerlichen Arbeitszeiten. Umkleidezeit mag Arbeitszeit im Sinne des ArG sein. Ob sie entschädigt wird, steht auf einem anderen Blatt. Bis am 31. Juli 2019 wurde sie am USZ nicht entschädigt. Das erachtete das Bundesgericht nicht als unhaltbar.
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Abgangsentschädigung rechtmässig
Eine Erweiterung des Streitgegenstandes vor Bundesgericht war nicht zulässig und die Abgangsentschädigung nicht willkürlich.
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Sexuelle Belästigung berechtigt zur fristlosen Kündigung eines langjährigen, vorher tadellosen Bediensteten
Nachdem zwei sexuelle Belästigungen eines langjährigen, vorher tadellosen Bediensteten erstellt waren, durfte die SBB diesen fristlos entlassen. Die SBB befragte die betroffene Mitarbeiterin sowie einen weiteren Mitarbeiter als Auskunftsperson, ohne Teilnahme des verletzenden Bedienstetem, was aufrung überwiegender öffentlicher und privater Interessen (Fürsorgepflicht) rechtens war.
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Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht willkürlich
Die Kündigung war zwar fehler- bzw. mangelhaft, allerdings sachlich begründet und nicht missbräuchlich, was das Bundesgericht nicht als willkürlich einstufte.
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Kündigung während Probezeit i.O.
Die Kündigung während der Probezeit war sachlich gerechtfertigt.
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Ordentliche Kündigung der "Senior Auditors" bundesrechtskonform
Die ordentliche Kündigung des "Senior Auditor" wegen unkooperativen und verweigernden Verhaltens war bundesrechtskonform.
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Befangenheit abstrakt behauptet
Pauschale Befangenheitsunterstellungen sind zu präzisieren, um einen Ausstand begründen zu können.
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Lohnerhöhung nicht gewährt
Die rechtliche Beurteilung einer Kündigung einer arbeitnehmenden Person, die sich nach einer nicht gewährten Lohnerhöhung immer illoyaler verhielt, hielt vor Bundesgericht stand.
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Fristlose Kündigung eines Museumswärters: rechtliche Beurteilung durch Erstgericht willkürlich
Weil die Beurteilung der Gesamtheit der Umstände durch das Erstgericht willkürlich war, wurde die Beschwerde gutgeheissen, das angefochtene Urteil abgeändert, die fristlose Auflösung des Dienstverhältnisses aufgehoben und der Beschwerdeführer rückwirkend wieder in sein Amt eingesetzt.
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Arbeitslosenkasse darf (auch) vor Verwaltungsgericht intervenieren
Das Verwaltungsgericht wendete das kantonale Verfahrensrecht willkürlich an und die Intervention durch die Kantonale Arbeitslosenkasse war zuzulassen.Das Verwaltungsgericht wendete das kantonale Verfahrensrecht willkürlich an und die Intervention durch die Kantonale Arbeitslosenkasse war zuzulassen.
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