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Es war nicht willkürlich, dass Umkleidezeit am USZ nicht entschädigt wurde

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht

Es war nicht willkürlich, dass Umkleidezeit am USZ nicht entschädigt wurde

Das ArG schützt u.a. vor überlangen und anderen beschwerlichen Arbeitszeiten. Umkleidezeit mag Arbeitszeit im Sinne des ArG sein. Ob sie entschädigt wird, steht auf einem anderen Blatt. Bis am 31. Juli 2019 wurde sie am USZ nicht entschädigt. Das erachtete das Bundesgericht nicht als unhaltbar.
iusNet AR-SVR 08.11.2022

Sexuelle Belästigung berechtigt zur fristlosen Kündigung eines langjährigen, vorher tadellosen Bediensteten

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht

Sexuelle Belästigung berechtigt zur fristlosen Kündigung eines langjährigen, vorher tadellosen Bediensteten

Nachdem zwei sexuelle Belästigungen eines langjährigen, vorher tadellosen Bediensteten erstellt waren, durfte die SBB diesen fristlos entlassen. Die SBB befragte die betroffene Mitarbeiterin sowie einen weiteren Mitarbeiter als Auskunftsperson, ohne Teilnahme des verletzenden Bedienstetem, was aufrung überwiegender öffentlicher und privater Interessen (Fürsorgepflicht) rechtens war.
iusNet AR-SVR 15.11.2022

Fristlose Kündigung eines Museumswärters: rechtliche Beurteilung durch Erstgericht willkürlich

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht

Fristlose Kündigung eines Museumswärters: rechtliche Beurteilung durch Erstgericht willkürlich

Weil die Beurteilung der Gesamtheit der Umstände durch das Erstgericht willkürlich war, wurde die Beschwerde gutgeheissen, das angefochtene Urteil abgeändert, die fristlose Auflösung des Dienstverhältnisses aufgehoben und der Beschwerdeführer rückwirkend wieder in sein Amt eingesetzt.
iusNet AR-SVR 16.12.2022

Arbeitslosenkasse darf (auch) vor Verwaltungsgericht intervenieren

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht

Arbeitslosenkasse darf (auch) vor Verwaltungsgericht intervenieren

Das Verwaltungsgericht wendete das kantonale Verfahrensrecht willkürlich an und die Intervention durch die Kantonale Arbeitslosenkasse war zuzulassen.Das Verwaltungsgericht wendete das kantonale Verfahrensrecht willkürlich an und die Intervention durch die Kantonale Arbeitslosenkasse war zuzulassen.
iusNet AR-SVR 16.12.2022

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