Schrittweise Lockerung der Corona-bedingten Einreise- und Zulassungsbeschränkungen für Erwerbstätige
Am 8. Mai 2020 hat der Bundesrat Verordnungsanpassungen zur Lockerung der Einreise- und Zulassungsbeschränkungen für Erwerbstätige verabschiedet. Diese werden auf den 11. Mai 2020 in Kraft treten.
Die von der EU im Jahr 2019 erlassene Whistleblowing-Richtlinie ist bisher erst in Dänemark und Scheden umgesetzt worden. Weitere EU-Mitgliedstaaten werden nachziehen. Das ist für Schweizer Unternehmen mit Tochtergesellschaften in diesen Staaten relevant.