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EU-Whistleblowing-Richtlinie

EU-Whistleblowing-Richtlinie

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EU-Whistleblowing-Richtlinie

Die EU hat im Jahr 2019 die Whistleblowing-Richtlinie erlassen, die von allen EU-Mitgliedstaaten bis zum 17.12.2021 umzusetzen war, wobei alle Staaten ausser Dänemark und Schweden säumig waren. In Deutschland hat die Ampelkoalition im November 2021 angekündigt, die Richtlinie umsetzen zu wollen. Unternehmungen werden verpflichtet, Whistleblowing-Systeme einzurichten. Das ist für Schweizer Unternehmen relevant, die in EU-Ländern Tochtergesellschaften haben, die mehr als 50 Personen beschäftigen. Ferner werden die Whistleblower nach der Umsetzung der Richtlinie von einer Beweislastumkehr profitieren.

iusNet AR-SVR 27.06.2022

 

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