Ein Gemeindeangestellter erfüllte die Erwartungen der Arbeitgeberin nur teilweise. Er unterschrieb ein entsprechendes Formular, worin er sich mit der Bewertung als einverstanden erklärte und neue Ziele gesetzt wurden. Da er die vereinbarten Ziele nicht erreichte, erhielt er keine Lohnerhöhung. Er erhob Beschwerde dagegen.