Einheitliche Mindestgrösse für Polizisten und Polizistinnen diskriminierend (C-409/16)
Eine einheitliche Mindestgrösse für die Zulassung zur Polizistenausbildung stellt eine indirekte Diskriminierung dar und ist nur gerechtfertigt, wenn die Bestimmung dazu geeignet ist, die Erreichung des mit dieser Regelung angestrebten Ziels des ordnungsgemässen Funktionierens der Polizei zu gewährleisten und nicht über das hierfür erforderliche Mass hinausgeht.
Schiedsfähigkeit von arbeitsrechtlichen Streitigkeiten (4A_7/2018, zur Publikation vorgesehen)
Die Mitteilung des Fussballtrainers, dass Trainings erst wieder nach einer persönlichen Besprechung mit dem Sportchef durchgeführt werden, stellt unter Betrachtung der Gesamtumstände noch keine Arbeitsverweigerung dar.
Fristlose Kündigung ohne Entschädigung (4A_431/2017)
Eine sofortige Freistellung infolge Fehlverhaltens des Arbeitnehmers ohne Lohnzahlung und ohne Einverständnis des Arbeitnehmers kann einer fristlosen Kündigung gleichgesetzt werden.
Arbeitgebereigenschaft bei langjähriger Entsendung
Auch wenn keine Befristung und keine Rückehrgarantie aus der Entsendevereinbarung ersichtlich ist, ist bei einer Entsendung innerhalb eines Konzerns im Einzelfall festzustellen, ob mit dem Einsatzbetrieb (empfangender Betrieb) ein Arbeitsvertrag entsteht.
Verletzung der Koalitionsfreiheit wegen Kündigung nach Streik - trotz Streikverbots
Der EGMR setzt sich mit der Frage auseinander, ob die Möglichkeit zur Einschränkung des Streikrechts für öffentlich-rechtliche Angestellte auch ein generelles Streikverbot für Bahnangestellte oder Zugführer enthält. In seiner Abwägung setzt er sich zudem mit der Spruchpraxis des Ausschusses für Gewerkschaftsfreiheit der ILO auseinander.
Nun ist auch der zweite begründete Entscheid des Bundesgerichts zur Auszahlung des Lohns in Euro einsehbar (4A_215/2017). Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass die nachträgliche Geltendmachung der ungerechtfertigten Ungleichbehandlung, welche sich aus einer durch den Arbeitnehmer akzeptierten Vereinbarung ergibt, und die Berufung auf Art. 9 Anhang I FZA rechtsmissbräuchlich sind.
Die VO Ausland (Verordnung der GDK vom 22. November 2012 über die Anerkennung und Nachprüfung von ausländischen Berufsqualifikationen in Osteopathie) ist im Lichte des übergeordeten überstaatlichen Rechts auszulegen.
Geltendmachung und Verwirkung des Anspruchs auf Überzeitentschädigung / Entschädigung von Sonntagsarbeit
Ist strittig, ob geleistete Mehrarbeit wie vereinbart durch Freizeit kompensiert werden kann, besteht sowohl bei Überstunden- als auch bei Überzeitarbeit dasselbe Problem. Es kommt darauf an, ob der Arbeitgeber über die Überzeit informiert ist bzw. davon weiss oder wissen müsste und wenn er davon gewusst hätte, die Möglichkeit gehabt hätte, organisatorische Massnahmen zur Vermeidung von Überzeit zu treffen.
Um die in den entsprechenden Richtlinien vorgesehenen Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleistein sind Systeme zur umfassenden Aufzeichnung der Arbeitszeit im Betrieb unabdingbar.