Arbeitsunfall mit Invaliditätsfolge und vertragliche Verwantwortung des Arbeitgebers
Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, ob ein Arbeitsunfall mit Invaliditätsfolge eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Gesundheitsschutzvorschriften darstellte.
Kündigung an Fachperson Justizvollzug, die per Skype Kontakt(e) zu Insassen pflegte
Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, ob eine Kündigung der Fachperson Justizvollzug missbräuchlich ist, wenn sie Skype-Kontakt(e) mit Insassen unterhalten hat.
Beschwerde eines Richters gegen kantonale Personalverordnung
Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, ob ein Richter, dessen Lohn durch die Änderung der kantonalen Personalverordnung Anpassungen erfahren wird, ein schutzwürdiges Interesse an der Anfechtung der Personalverordnung hat.
Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, ob das Kippen von Paletten am Arbeitsplatz eine Pflichtverletzung des Arbeitgebers im Sinne von Art. 328 darstellt.
In diesem in 3er-Besetzung ergangenen Anwendungsfall rief das Bundesgericht in Erinnerung, worauf es in Rentenrevisionsverfahren beweisrechtlich ankommt.
Beschwerden in der rechten Hand durch repetitives Klicken mit der Maus als Berufskrankheit?
In vorliegenden, in 3er-Besetzung ergangenen Urteil setzte sich das Bundesgericht mit der Frage auseinander, ob die von der versicherten Person in der Unfallmeldung «wegen sehr vielen Klicks mit der Maus» geltend gemachten Beschwerden im Bereich des rechten Daumensattelgelenks als Berufskrankheit im Sinne von Art. 9 Abs. 2 UVG anerkannt werden können.
Beschwerdelegitimation der Suva (Abteilung Militärversicherung) vor Bundesgericht
Im vorliegenden, zur Publikation vorgesehenen Urteil befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, ob die Suva (Abteilung Militärversicherung) legitimiert ist, vor dem Bundesgericht Beschwerde gegen Entscheide kantonaler Sozialversicherungsgerichte zu erheben.
Zum arbeitslosenversicherungsrechtlichen Beitragssatz für Lohnnachzahlungen nach dem Bestimmungs- oder Realisierungsprinzip
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil befasste sich das Bundesgericht mit der Beitragspflicht für eine nachträgliche Lohnzahlung und äusserte sich dabei zur Rechtmässigkeit von Rz. 2035.2 der Wegleitung über den Bezug von Beiträgen in der AHV, IV und EO Variante b).
AHV-beitragsrechtliche Qualifikation einer KESB-Fachbeiständin
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil setzte sich das Bundesgericht mit der Frage auseinander, ob die von der versicherten Person für eine KESB als Fachbeiständin ausgeübte Beschäftigung AHV-beitragsrechtlich als selbständige oder als unselbständige Erwerbstätigkeit zu betrachten sei.