Zeitlicher Konnex in der beruflichen Vorsorge (9C_147/2017, zur Publikation bestimmt)
In diesem zur Publikation bestimmten Entscheid klärt das Bundesgericht eine bislang uneinheitliche Gerichtspraxis in der beruflichen Vorsorge, und zwar zum zeitlichen Zusammenhang zwischen der während des Vorsorgeverhältnisses eingetretenen Arbeitsunfähigkeit und der späteren Invalidität (Art 23 lit. a BVG).
Anzeigepflichtverletzung und rückwirkender Gesundheitsvorbehalt (9C_333/2017)
Das Bundesgericht hatte zu prüfen, welches die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung in der weitergehenden beruflichen Vorsorge sind. In diesem Rahmen äusserte sich das Gericht namentlich zur (Un-)Zulässigkeit eines rückwirkenden Gesundheitsvorbehalts.
Akteneinsicht in die Unterlagen eines Verstorbenen (9C_612/2017)
Sind die Akten eines verstorbenen Versicherten besonders zu schützen und ist das Akteneinsichtsgesuch der hinterlassenen Lebenspartnerin daher abzuweisen?
Verschlechterung von PK-Anwartschaften durch GAV-Beendigung (9C_132/2017)
Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, ob die Beendigung der Unterstellung der Arbeitgeberin unter den GAV für den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe (GAV FAR) zu einer unzulässigen Verschlechterung der Rechtsposition der Arbeitnehmer führte.
Berufliche Vorsorge: Rechtsweg bei Schadenersatzforderungen des Arbeitnehmers (9C_130/2017)
Können Schadenersatzforderungen gegenüber dem Arbeitgeber und der Pensionskasse aus der Nicht- oder Schlechterfüllung des Anschlussvertrages vom Arbeitnehmer über den Klageweg nach Art. 73 BVG durchgesetzt werden?
Grundsätze zur Aufhebung einer IV-Rente der beruflichen Vorsorge (9C_321/2017, zur Publikation bestimmt)
In diesem Entscheid hatte sich das Bundesgericht dazu zu äussern, ob für die Aufhebung der Rente aus beruflicher Vorsorge ein Rückkommenstitel im invalidenversicherungsrechtlichen Sinne vorausgesetzt wird.
Meldepflicht gegenüber der Vorsorgeeinrichtung? (9C_293/2017)
Liegt im langen Zuwarten der Vorsorgeeinrichtung mit Rückforderung ungerechtfertigt ausgerichteter Leistungen ein treuwidriges Vorgehen? Auskunft- und Meldepflicht in der 2. Säule.