Paritätische Kommission der Reinigungsbranche büsst eine Arbeitgeberin
Eine paritätische Kommission der Reinigungsbranche büsste die Beschwerdeführerin wegen eines Verstosses gegen den GAV, die bei der Durchsetzung die fehlende Zuständigkeit monierte.
Wenn Ferienwohnungen vermietet und hotelähnliche Dienstleistungen angeboten werden, unterstehen die dort tätigen Arbeitnehmenden dem L-GAV Gastgewerbe.
Am 9. Dezember 2022 entschied der Bundesrat die Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) um drei Jahre zu verlängern und die Mindestlöhne zu erhöhen.
A. musste B. die Differenz zum Mindestlohn gemäss GAV (CTT-Agri) nachzahlen. Weder verliess B. die Arbeitsstelle noch verzichtete er auf die Entschädigung während Ferien, Urlauben und Feiertagen.
Weil B. nicht ausschliesslich im technischen oder im kaufmännischen Bereich tätig war, war er gemäss GAV dem Betriebspersonal zuzuordnen. Dementsprechend war der im GAV dafür vorgesehene Lohn geschuldet.
Während des Dienstes unter dem Einfluss von Medikamenten eingeschlafen
Die Beschwerdeführerin durfte verwarnt und gekündigt werden, nachdem sie während des Dienstes mehrfach eingeschlafen und mehr als sechs Monate arbeitsunfähig war.
Verweigerung der Anerkennung als Sozialpartner bestätigt
Spitäler dürfen die Anerkennung von Vereinen als Sozialpartner verweigern, wenn diese nicht alle Voraussetzungen erfüllen, bspw. wenn sie sich illoyal verhalten.
Eine GAV-Klausel ist wie ein Gesetz auszulegen, weshalb systematische Überlegungen orientiert an arbeitsrechtlichen Normen des OR nicht zu beanstanden sind.
Busse wegen Nichteinhaltung des Gesamtarbeitsvertrages
Wegen zahlreicher und sogar schwerwiegender Verstösse gegen den Gesamtarbeitsvertrag wurd eine Arbeitgeberin zu einer Busse und Lohnnachzahlungen verpflichtet.